Sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen, fällt niemanden leicht. Wir möchten Sie gerne dazu ermutigen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Aus eigener Erfahrung wissen wir, wie gut es tut, sich mit dem Thema zu beschäftigen und seinen eigenen letzten Willen aufzuschreiben. Für Hinterbliebene ist es hilfreich, wenn Regelungen im Testament eindeutig, formal unanfechtbar, in Einklang mit Gesetzen und in Absprache mit den Angehörigen getroffen worden sind.
Wenn die eigene Familie im Testament bedacht und gut versorgt ist oder man keine nahen Angehörigen (mehr) hat, kommt oft der Gedanke, dass man auch Menschen bedenken kann, die nicht viel Glück im Leben haben. In einem Testament Caritas international zu bedenken, ist eine besondere Form einer persönlichen Lebensbilanz. Viele Menschen empfinden Trost, wenn sie wissen, dass ihr Vermögen noch weit über den eigenen Tod hinaus für andere Menschen Positives bewirkt.
Mit Ihrem Nachlass tragen Sie zur Finanzierung unserer Projektarbeit bei. Ohne diese Hilfe könnten wir nicht weltweit Menschen helfen, die unverschuldet in Not geraten sind. Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie kostenlos unseren Ratgeber für Ihr Testament.
Wie schreibe ich mein Testament?
Sehen Sie in unserem Video, welche Entscheidungen Sie vorab treffen sollten und welche rechtlichen Vorgaben ein Testament erfüllen muss. Sie erfahren, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie Caritas international als Erbin einsetzen möchten. In diesem Fall ist die komplette Testamentsabwicklung für Sie kostenfrei.
Überlegen Sie, uns als Erben einzusetzen und wünschen dazu eine Beratung?
Ich helfe Ihnen gerne und stehe Ihnen vertrauensvoll zur Seite
Johanna Klumpp
Ihre Ansprechpartnerin
Ihre Vorteile, wenn Sie Ihr Vermögen gemeinnützig vererben und Caritas international als Erbin einsetzen:
Als Erbin treten wir Ihre Rechtsnachfolge mit allen Pflichten und Rechten an.
Wir kümmern uns um Ihr Zuhause
Im ersten Schritt beantragen wir einen Erbschein, damit wir Ihren Nachlass regeln können. Mit dem Erbschein dürfen wir Ihr Zuhause betreten und Ihr Eigentum übernehmen. Wir verfügen darüber so, wie Sie dies in Ihrem Testament festgelegt haben: Zum Beispiel können wir Wertgegenstände verkaufen und das Ausräumen Ihrer Immobilie veranlassen.
Wir kündigen Ihre Konten und laufenden Verträge
Durch den Erbschein sind wir berechtigt, Konten und Depots aufzulösen, Versicherungsverträge zu kündigen und mit all Ihren Vertragspartnern, wie z.B. Stromversorger und Telefonanbieter, Kontakt aufzunehmen und alles Organisatorische abzuklären.
Wir kümmern uns um Ihre letzte Ruhestätte
Die Grabpflege und der unterjährige Blumenschmuck werden von Caritas international übernommen. Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen nicht ins Testament gehören. Am besten nehmen Sie hierzu Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe auf und legen Ihre Wünsche fest.
Caritas international ist von der Erbschaftssteuer befreit
Wenn Sie Ihr Vermögen an Caritas international vererben, ist die Nachlassabwicklung kostenfrei und der Nachlass ist von der Erbschaftssteuer befreit.
Welche Möglichkeiten des gemeinnützigen Vererbens haben Sie?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten des Vererbens. Für gemeinnütziges Vererben sind Erbschaft und Vermächtnis am gängigsten.
Erbschaft
Personen oder Organisationen werden Ihr Rechtsnachfolger mit allen Pflichten und Rechten. Wenn der Erbe seine Aufgabe annimmt, muss er alle Vorgaben des Testaments erfüllen.
Vermächtnis
Der Vermächtnisnehmer erhält eine Geldsumme oder Sachwerte aus Ihrem Nachlass. In Ihrem Testament legen Sie fest, wem Sie etwas vermachen wollen, und der Erbe muss diese Vermächtnisse erfüllen.
Vererben oder Vermachen: Was ist der Unterschied?
In unserem Video erfahren Sie, was die Unterschiede zwischen den beiden Begriffen Vererben und Vermachen sind, was eine Erbengemeinschaft ist und warum es wichtig ist festzulegen, wer Ihren Nachlass verwalten soll.
Was sollten Sie beim Vererben ohne Erben beachten?
Unser Video erklärt, was Sie beachten sollten, wenn Sie keine nahestehenden Verwandten (mehr) haben, die durch die gesetzliche Erbfolge bedacht werden. Nur mit einem Testament können Sie festlegen, wer dann Ihr Erbe werden soll. Sie können auch Caritas international zu Ihrer Erbin ernennen oder mit einem Vermächtnis bedenken, um über Ihren Tod hinaus Menschen in Not zu helfen.
Wer soll was erben? Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es und wo haben Sie Gestaltungsspielraum, wenn Sie außer Ihren gesetzlichen Erben andere Personen oder eine Organisation wie Caritas international in Ihrem Testament bedenken möchten? Unser kostenloser Erbquotenrechner gibt Ihnen einen raschen Überblick. Jetzt ausprobieren!
Was bewirken Sie mit einem gemeinnützigen Testament?
Mit Hilfe Ihres Nachlasses kann Caritas international Projekte weltweit langfristig und gut planbar unterstützen. Oder Sie helfen mit Ihrem Erbe Menschen in akuter Not bei zukünftigen Katastrophen. Wir möchten Ihr Lebenswerk sinnvoll für Menschen einsetzen, die im Leben bisher nicht auf der Sonnenseite stehen. Mit Caritas international als Ihrer Partnerin bewirken Sie Gutes; weit über Ihren Tod hinaus.
Das Versprechen von Caritas international
Wir wissen, dass es großes Vertrauen voraussetzt, uns mit diesen persönlichen Dingen zu beauftragen. Deshalb verpflichtet sich Caritas international zu einem sorgsamen Umgang mit Ihrem letzten Willen. Wir garantieren, dass Ihr Nachlass den von Ihnen gewünschten Zweck erfüllt. Sie schenken mit Ihrem Nachlass für Caritas international anderen Menschen die Chance auf eine lebenswerte Zukunft und bewahren über Ihren Tod hinaus Werte, die Ihnen zu Lebzeiten wichtig waren.